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Artenschutzbestimmungen
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz unterliegen besonders und streng geschützte Tiere, wozu auch bestimmte Korallen gehören,
sowie Produkte und Präparate dieser Arten, grundsätzlich einem Besitz- und Vermarktungsverbot. Verkaufsangebote von Tieren
der besonders geschützten Arten, die im Einzelnen über www.wisia.de ermittelt werden können, sind deshalb nur zulässig,
wenn im Angebot die zur Vermarktung berechtigenden Dokumente und Herkunftsnachweise sowie die Art der Kennzeichnung genannt sind.
Dafür sind von den Anbietern die folgenden Angaben explizit auszuweisen:
1. Herkunft des Tieres (Zucht, Einfuhr)
2. Art der Dokumente und Belege
(EG-Bescheinigung, Herkunftsnachwels für Zucht, Herkunftsnachweis für Einfuhr mit Einfuhrgenehmigung bzw. E Nummer)
3. Kennzeichnungsform (Ring-Art, geschlossener Artenschutz-Ring, geschlossener Psittakose-Ring, offener Ring
(nur bei Einfuhr oder Altbesitz), Transponder oder Fotodokumentation.
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